Geschäftsordnung
Donnerstag Juli 07th 2005, 2:53 pm
Abgelegt unter: News

§ 1: Mitglieder

1. Personelle Veränderungen im AStA sind unverzüglich mindestens der/dem LAK-KoordinatorIn mitzuteilen, nach Möglichkeit jedoch allen Mitgliedern.

§ 2: Sitzungen:

1. Anträge zur Geschäftsordnung werden durch Heben beider Hände angezeigt. Nach Beendigung des laufenden Wortbeitrages ist der Antrag zur Geschäftsordnung unverzüglich zu behandeln. Eine Abstimmung über den GO-Antrag ist nur notwendig, wenn eine Gegenrede gehalten wird. Geschieht dies nicht, gilt der Antrag automatisch als angenommen.

2. Antrag auf Dringlichkeit Hiermit wird ein Tagesordnungspunkt, der bei Versenden der Einladung nicht auf der Tagesordnung stand, an diese angehängt. Zur Annahme ist eine 2/3- Mehrheit notwendig, eine Für- und eine Gegenrede sind zulässig.

3. Schluss der Rednerliste Hiermit wird die Rednerliste geschlossen. Zur Annahme ist eine einfache Mehrheit der Stimmen notwendig, eine Für- und eine Gegenrede sind zulässig. Prozedur: Für- und Gegenrede halten Rednerliste verlesen Abstimmung über Antrag zur Geschäftsordnung (GO) Aufnahme neuer Redner in die Liste (jeder nur einmal) Reden nach der Liste Das letzte Wort hat der Antragsteller Abstimmung über den TO-Antrag

4. Schluss der Aussprache Hiermit wird die Debatte ohne Rücksicht auf die Rednerliste beendet. Zur Annahme ist einfache Mehrheit der Stimmen notwendig, eine Für- und eine Gegenrede sind zulässig. Prozedur: Eine Für- und eine Gegenrede halten Abstimmung über den Antrag zur GO Worterteilung für je zwei Für- und zwei Gegenredner zum TO-Antrag Abstimmung über den TO-Antrag

5. Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung Hiermit wird der Tagesordnungspunkt ohne Abstimmung beendet. Zur Annahme ist eine 2/3-Mehrheit der Stimmen notwendig, eine Für- und eine Gegenrede ist zulässig. Prozedur: Für- und Gegenrede halten
Abstimmung über den GO-Antrag Ende des TOP

§ 3 Kommunikation

1. Die LAK Niedersachsen nutzt zur internen Kommunikation vorwiegend einen E-mail-Verteiler. Alle Mitglieder der LAK haben das Recht, an diesem Verteiler zu partizipieren. Der/Die KoordinatorIn trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen E-Mail-Adressen.

2. Die LAK Niedersachsen nutzt zur externen Kommunikation die Möglichkeit des Internetauftritts. Der/Die KoordinatorIn trägt die Verantwortung für die Aktualität und Aussagekraft der Präsenz.

3. Ein Kurzprotokoll, das alle Beschlüsse der Sitzung enthält, wird spätestens zwei Tage nach jeder Sitzung von der/dem KoordinatorIn über den Email-Verteiler geschickt.